Speichersystembonus 2027: Was sich bei der PV-Förderung ändert
Ab 2027 soll ein Speichersystembonus die PV-Investitionsförderung ersetzen: was geplant ist, was die Übergangsregel ab 1. November 2026 bedeutet, was offen ist.
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Stand: 14. Oktober 2026. Was hier steht, ist geplant und noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren den Artikel, sobald sich die Beschlusslage ändert.
Die Photovoltaik-Förderung in Österreich soll 2027 grundlegend umgebaut werden. Statt die PV-Anlage selbst zu fördern, will das Wirtschafts- und Energieministerium künftig den Speicher fördern, und zwar nur einen, der intelligent gesteuert wird. Auch bestehende Anlagen sollen davon profitieren, wenn sie einen Speicher nachrüsten.
Der Anlass ist das bisherige Verfahren. Im zweiten Fördercall 2026 gingen laut Ministerium knapp 28.000 Anträge ein, die Mittel reichten für rund 3.000 Projekte. Nach 33 Sekunden war das Geld vergeben. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: „Förderung darf kein Wettrennen um den schnellsten Klick sein.“
Was geplant ist
- Die klassische Investitionsförderung für PV-Anlagen soll durch einen Speichersystembonus ersetzt werden.
- Gefördert werden sollen Speicher bei neuen PV-Anlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen.
- Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagement, das den Speicher nach klar definierten Kriterien netz- und systemdienlich betreibt.
- Bei neuen Anlagen mit Speicher soll ein Wechselrichter aus europäischer Produktion Pflicht werden. Bei der Nachrüstung soll ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus möglich bleiben.
- Statt in Fördercalls soll laufend nach Fertigstellung eingereicht werden können, ähnlich wie beim Handwerkerbonus.
Warum das Energiemanagement im Mittelpunkt steht
Ein Energiemanagementsystem entscheidet, wann ein Speicher lädt und entlädt. Die meisten Heim- und Gewerbespeicher arbeiten heute nach einer einfachen Regel: Überschuss laden, bei Bedarf entladen. Das maximiert den Eigenverbrauch, hat aber eine bekannte Schwäche. An sonnigen Tagen ist der Speicher oft schon am Vormittag voll, und die Mittagsspitze geht trotzdem ins Netz, genau dann, wenn das Netz ohnehin am stärksten belastet ist.
Ein netzdienlich betriebener Speicher richtet seine Betriebsstrategie dagegen auch an der Lage im Netz aus. Welche Kriterien die Förderung dafür ansetzt, steht noch nicht fest. Klar ist die Richtung: Gefördert werden soll nicht der Speicher an sich, sondern ein Speicher, der dem Netz hilft.
Neue Anlagen und Nachrüstung
Für neue PV-Anlagen mit Speicher soll ein Wechselrichter aus europäischer Produktion zur Pflicht werden. Für die Nachrüstung eines Speichers an einer bestehenden Anlage nennt das Ministerium diese Pflicht nicht. Dort soll stattdessen ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus möglich bleiben.
Die Nachrüstung ausdrücklich einzubeziehen, ist der eigentliche Hebel der Reform. Tausende Anlagen speisen heute ihren gesamten Überschuss ein, weil sie ohne Speicher gebaut wurden. Mit einem nachgerüsteten, intelligent gesteuerten Speicher wird aus diesen Anlagen ein Baustein für ein stabileres Netz.
Antrag nach Fertigstellung statt Fördercall
Bisher wurde in Fördercalls vergeben: zum Start ein Ticket ziehen und schneller sein als die anderen. Der letzte Call nach diesem Muster läuft vom 8. bis 22. Oktober 2026, mit insgesamt 38,5 Millionen Euro aus Restmitteln.
Ab 2027 soll laufend nach Fertigstellung eingereicht werden können. Projekte lassen sich dann umsetzen, ohne auf einen Call zu warten. Damit verschiebt sich auch die Reihenfolge: Bisher galt „erst beantragen, dann bauen“, künftig soll nach dem Bau eingereicht werden.
Die Übergangsregel ab 1. November 2026
Für Projekte, die in die Lücke zwischen den Systemen fallen, ist eine Übergangsregel vorgesehen. Laut Ministerium sollen Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab 1. November 2026 abgerechnet beziehungsweise in Betrieb genommen werden, 2027 bereits im neuen System einreichen können.
Wer jetzt einen Speicher plant, kann also grundsätzlich auf das neue System setzen. Eine Garantie ist das nicht: Die Regel ist Teil der Planung und hängt an derselben Gesetzesänderung wie der Bonus selbst.
Was noch offen ist
- Die Höhe des Bonus. Dazu gibt es noch keine Angaben.
- Die technischen Kriterien, insbesondere was ein intelligentes Energiemanagement erfüllen muss und was als Made in Europe gilt.
- Der Beschluss. Für die Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich. Die Details sollen in der jährlichen Investitionszuschuss-Verordnung geregelt werden.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Solange die Kriterien nicht feststehen, kann niemand verbindlich sagen, welcher Speicher förderfähig sein wird. Drei Dinge lassen sich trotzdem jetzt schon richtig machen:
- Das Energiemanagement mitplanen, statt es als Zubehör zu behandeln. Ein Speicher, dessen Steuerung sich an Vorgaben anpassen lässt, ist für jede denkbare Kriterienliste besser aufgestellt.
- Rechnung und Inbetriebnahme sauber dokumentieren. Wenn nach Fertigstellung eingereicht wird, zählen genau diese Unterlagen, und die Übergangsregel knüpft an ihr Datum an.
- Keine Förderzusage einpreisen, die es noch nicht gibt. Rechnen Sie Ihr Projekt zunächst ohne Bonus. Kommt er, verbessert er das Ergebnis, statt es erst zu ermöglichen.
Sie haben eine private PV-Anlage im Bundesland Salzburg und wollen einen Speicher nachrüsten? C&F Flöckner rüstet Speicher an bestehenden Anlagen nach, auch an fremd errichteten.
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: PV-Förderung wird Systemförderung für Speicher & intelligente Steuerung, Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Letzter EAG-PV-Fördercall, Pressemitteilung vom 7. Oktober 2026
Häufige Fragen
Was ist der Speichersystembonus?
Das Wirtschafts- und Energieministerium plant, die klassische Investitionsförderung für PV-Anlagen ab 2027 durch einen Speichersystembonus zu ersetzen. Gefördert werden sollen Speicher bei neuen PV-Anlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen. Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagement. Stand 14. Oktober 2026 ist das geplant, aber nicht beschlossen.
Gilt der Bonus auch für die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen?
Ja, laut Ministerium ausdrücklich. Bei der Nachrüstung soll zusätzlich ein Made-in-Europe-Bonus möglich bleiben. Bei neuen Anlagen mit Speicher soll dagegen ein Wechselrichter aus europäischer Produktion Pflicht werden.
Was bedeutet die Übergangsregel ab 1. November 2026?
Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab 1. November 2026 abgerechnet beziehungsweise in Betrieb genommen werden, sollen 2027 bereits im neuen System einreichen können. Auch diese Regel ist Teil der Planung und noch nicht beschlossen.
Ist der Speichersystembonus schon beschlossen?
Nein. Für die Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Höhe des Bonus und technische Kriterien werden laut Ministerium derzeit abschließend verhandelt, die Details sollen in der jährlichen Investitionszuschuss-Verordnung festgelegt werden.