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EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) regelt seit 2021 die Förderung von Ökostrom in Österreich: Marktprämien, Investitionszuschüsse und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

Was regelt das EAG?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist seit 2021 die Grundlage der Ökostromförderung in Österreich. Sein Ziel: Ab 2030 soll der Stromverbrauch national bilanziell vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Gefördert wird über Marktprämien für eingespeisten Strom und über Investitionszuschüsse, unter anderem für Photovoltaik und Stromspeicher. Außerdem schafft das EAG die Grundlage für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

Abgewickelt werden die Förderungen von der OeMAG. Die Details der Investitionszuschüsse regelt eine jährliche Verordnung.

Was sich ändern soll

Laut Wirtschafts- und Energieministerium soll die klassische Investitionsförderung für PV-Anlagen ab 2027 durch einen Speichersystembonus ersetzt werden. Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagement, eingereicht wird nach Fertigstellung. Die Änderung des EAG braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Stand Oktober 2026 ist sie geplant, aber nicht beschlossen. Was bekannt ist und was offen bleibt, steht im Fachartikel Speichersystembonus 2027.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Förderungen nach dem EAG hängen von Budget, Verordnung und Antrag ab, ein Projekt sollte auch ohne sie tragen
  • vor der Planung die jeweils geltende Verordnung und die Bedingungen der OeMAG prüfen
  • in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft teilen Mitglieder Strom aus gemeinsamen Anlagen, ein Speicher kann dort Überschüsse zeitlich verschieben

Speichercampus-Einordnung

Speichercampus verfolgt die Umstellung der Förderung und aktualisiert seine Inhalte, sobald sie beschlossen ist. Bis dahin gilt für die Planung: Förderung als Bonus betrachten, nicht als Voraussetzung.