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Netzanschluss für Batteriespeicher planen: Ablauf, Unterlagen, Stolpersteine

Was der Netzbetreiber wissen will, welche Unterlagen ein Anschlussbegehren braucht und warum der Netzanschluss meist der längste Posten im Projektzeitplan ist.

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In Speicherprojekten wird meist zuerst über das Produkt gesprochen: Welche Kapazität, welcher Hersteller, welche Kühlung. Der Posten, der den Zeitplan am Ende bestimmt, ist aber fast immer ein anderer — der Netzanschluss.

Dieser Artikel beschreibt, was der Netzbetreiber wissen will, welche Unterlagen ein Anschlussbegehren braucht und an welchen Stellen Projekte typischerweise Zeit verlieren.

Der Speicher ist zwei Dinge gleichzeitig

Eine PV-Anlage speist ein. Eine Produktionshalle entnimmt. Ein Batteriespeicher macht beides, je nach Betriebszustand — und genau das macht die Anmeldung anspruchsvoller als bei einer reinen Erzeugungsanlage.

Der Netzbetreiber betrachtet deshalb beide Richtungen:

  • Als Last — wie viel Leistung nimmt der Speicher im Ladebetrieb maximal auf, und wann?
  • Als Erzeuger — wie viel Leistung speist er im Entladebetrieb maximal ein, und wie verhält er sich bei Netzstörungen?

Hinzu kommt das Verhalten des Umrichters. Der PCS bestimmt, wie die Anlage am Netz auftritt: wie schnell sie regelt, wie sie sich bei Frequenz- und Spannungsabweichungen verhält und ob sie Blindleistung bereitstellen kann. Die entsprechenden Konformitätsnachweise gehören zu den Unterlagen.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Bestand erheben. Vorhandene Anschlussleistung, Zählpunkt, bestehende Erzeugungsanlagen und das Lastprofil in 15-Minuten-Werten. Ohne Lastprofil lässt sich weder die Anlage auslegen noch das Anschlussbegehren begründen.
  2. Betriebsweise festlegen. Soll der Speicher Lastspitzen kappen, PV-Überschuss speichern, Ersatzstrom bereitstellen oder am Markt teilnehmen? Die Betriebsweise entscheidet über die angemeldete Leistung — und damit über den Aufwand des Verfahrens.
  3. Anschlussbegehren einreichen. Mit Anlagenschema, Datenblättern und der geplanten Wirk- und Blindleistung.
  4. Rückmeldung des Netzbetreibers. Je nach Größe mit Netzverträglichkeitsprüfung. Ergebnis ist entweder eine Zusage, eine Zusage mit Auflagen (etwa einer Leistungsbegrenzung) oder die Feststellung, dass Netzausbau nötig ist.
  5. Fertigstellungsmeldung und Inbetriebsetzung durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen, gemeinsam mit dem Netzbetreiber.

Der Punkt, der Projekte rettet: Anschluss senken statt erhöhen

Die naheliegende Annahme lautet, ein Speicher brauche zusätzliche Anschlussleistung. Häufig stimmt das Gegenteil.

Ein Speicher, der Lastspitzen kappt, reduziert die maximal aus dem Netz bezogene Leistung. Damit sinkt nicht nur die leistungsbezogene Komponente der Netzentgelte — es kann auch ein Netzausbau entfallen, der sonst nötig gewesen wäre. Diese Netzanschlussoptimierung ist in vielen Gewerbeprojekten das eigentliche wirtschaftliche Argument, gerade dort, wo Ladeinfrastruktur dazukommt.

Der Haken: Der Netzbetreiber verlässt sich nicht auf eine Absichtserklärung. Die Begrenzung muss technisch sichergestellt und im Verfahren dargelegt werden — typischerweise über das EMS mit einer harten Leistungsgrenze am Übergabepunkt, nicht über eine Betriebsregel auf dem Papier.

Wo Zeit verloren geht

Vier Muster, die in der Praxis immer wieder auftreten:

  • Das Anschlussbegehren kommt zu spät. Es wird erst gestellt, wenn der Speicher bereits ausgewählt ist. Ändert der Netzbetreiber danach die zulässige Leistung, passt die Auslegung nicht mehr.
  • Das Lastprofil fehlt. Viele Betriebe haben nur Monatssummen von der Rechnung. Für die Auslegung braucht es 15-Minuten-Werte; die muss der Netzbetreiber oder Lieferant erst bereitstellen.
  • Der Aufstellort ist nicht geklärt. Kabelweg, Fundament, Zufahrt für die Anlieferung, Abstände für den Brandschutz und die Frage, ob der Trafo mit erneuert werden muss — all das beeinflusst Kosten und Termin. Siehe auch Aufstellort.
  • Ersatzstrom wird nachträglich gewünscht. Ersatzstrom und Inselbetrieb verlangen zusätzliche Schalttechnik und eine saubere Netztrennung. Das nachzurüsten ist deutlich teurer, als es von Anfang an mitzuplanen.

Was Sie für ein Erstgespräch bereitlegen sollten

  • Lastprofil in 15-Minuten-Werten, möglichst über zwölf Monate
  • Aktuelle Strom- und Netzrechnung
  • Vorhandene Anschlussleistung und Zählpunktnummer
  • PV-Leistung und, falls vorhanden, Erzeugungsdaten
  • Geplante Ladeinfrastruktur
  • Kritische Verbraucher, die bei Netzausfall weiterlaufen sollen
  • Fotos und Maße des möglichen Aufstellorts

Mit diesen Angaben lässt sich beurteilen, welche Anschlussleistung realistisch ist und ob der Speicher den Anschluss entlastet statt ihn zu belasten. Ohne sie bleibt jede Aussage zur Auslegung eine Schätzung.

Häufige Fragen

Braucht ein Batteriespeicher immer eine Genehmigung des Netzbetreibers?

Sobald der Speicher am öffentlichen Netz betrieben wird, ja. Er ist eine Erzeugungsanlage und eine Last zugleich und muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Wie aufwendig das Verfahren ist, hängt an der Anschlussleistung und an der Spannungsebene — von der vereinfachten Meldung bis zum vollständigen Anschlussbegehren mit Netzverträglichkeitsprüfung.

Wie lange dauert ein Netzanschlussverfahren?

Das hängt vom Netzbetreiber, von der Spannungsebene und davon ab, ob im Netzabschnitt noch Kapazität frei ist. In der Projektplanung ist der Netzanschluss regelmäßig der längste Posten — deutlich länger als Lieferzeit und Montage. Deshalb gehört das Anschlussbegehren an den Anfang des Projekts, nicht an das Ende.

Kann ich einen Speicher ohne Netzausbau anschließen?

Oft ja, wenn die Anlage so geregelt wird, dass sie den vorhandenen Anschluss nicht überschreitet. Genau darin liegt ein wesentlicher Vorteil von Speichern: Sie können Lastspitzen kappen und damit die benötigte Anschlussleistung sogar senken, statt sie zu erhöhen. Diese Betriebsweise muss dem Netzbetreiber aber im Verfahren dargelegt und technisch sichergestellt werden.

Welche Unterlagen braucht der Netzbetreiber?

In der Regel ein Anlagenschema mit Einbindungspunkt, Datenblätter von Speicher und Wechselrichter samt Konformitätsnachweisen, die geplante Wirk- und Blindleistung, die Betriebsweise sowie Angaben zum Zählpunkt und zu bestehenden Erzeugungsanlagen. Je größer die Anlage, desto mehr kommt hinzu — bis hin zu Netzberechnungen.

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